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Corona-Rückforderungen sind akute Bedrohung für Freiberufler und Selbstständige

Zu den Rückforderungen von Corona-Soforthilfen aus 2020 durch die ILB erklärt der Landesvorsitzende der FDP Brandenburg, Zyon Braun:

Freiberufler und Selbstständige wurden bei den Corona-Hilfen von Beginn an als Unternehmer zweiter Klasse behandelt. Dass nun entgegen dem Versprechen von Wirtschaftsminister Steinbach nur die Betriebskosten übernommen werden sollen, ist nicht nachvollziehbar. Wovon sollten die Selbstständigen denn während der behördlich angeordneten Schließungen leben? Die Unternehmer haben darauf vertraut, dass ihr Verdienstausfall kompensiert wird. Jetzt stehen sie vor einem Schuldenberg.

Die Androhung einer möglichen Rückzahlung von Corona-Soforthilfen ist für viele eine akute Bedrohung der Existenz. Dabei ist die wirtschaftliche Situation für viele Unternehmen weiter angespannt. Die Landesregierung verhängt einerseits schärfere Maßnahmen wie 2G+. Auf der anderen Seite erklärt sie die Pandemie durch Rückzahlungsforderungen für beendet. Das passt nicht zusammen.

Für Freiberufler und Selbstständige muss ein Erlass im Rahmen einer Härtefallprüfung erfolgen, wenn eine Rückzahlung die Existenz bedroht. In jedem Fall muss Betroffenen die Option einer großzügigen Stundung und die Möglichkeit der Rückzahlung in Raten eingeräumt werden. Die Rückzahlung darf erst beginnen, wenn die Pandemie vollständig überwunden ist.

Zyon Braun

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