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Zur aktuellen Flexibilierung der „Bedarfsplanungs-Richtlinie“ durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

Zur aktuellen Flexibilisierung der „Bedarfsplanungs-Richtlinie“ durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erklärt die sozialpolitische Sprecherin und Generalsekretärin der FDP Brandenburg, Jacqueline Krüger:

“Wir müssen die neuen Freiräume zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung in Brandenburg umgehend nutzen. Der G-BA hat mit der Aktualisierung der „Bedarfsplanungs-Richtlinie“ dazu einige notwendige Voraussetzungen geschaffen. Die Verbesserung der ärztlichen Versorgung duldet keinen Zeitverzug, denn durch die neue Richtlinie können sich insbesondere Haus- und Kinderärzte in Brandenburg leichter niederlassen. Das ist eine wichtige und notwendige Maßnahme für alle Brandenburger, ob sie nun im Speckgürtel von Berlin oder im eher ländlichen Raum leben.

Leider nur halbherzig ist die Aktualisierung der Vorgaben für einzelne Facharztgruppen wie Internisten und Kardiologen, die für Brandenburg aber eine besondere Bedeutung haben. Die FDP Brandenburg fordert daher die Landesregierung auf, sich konsequent für mehr Freiräume bei der Ärztlichen Bedarfsplanung einzusetzen und diese Bedarfsplanung vor allem an den Bedürfnissen der Patienten auszurichten.“

Zum Hintergrund: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in Folge des vom Bundestag neu beschlossenen Terminservice- und Versorgungs-Gesetz (TSVG) seine „Bedarfsplanungs-Richtlinie“ aktualisiert. Die Umsetzung in Landesrichtlinie obliegt dem Landesausschuss, der ab dem 01.07.2019 sechs Monate Zeit für die Umsetzung hat.

 


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