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NetzDG verschärft Spannung zwischen Meinungsfreiheit und Hetze

Unmittelbar nach dem Beschluss für die Öffnung der Ehe hat Justizminister Heiko Maas am Freitag sein „Facebook-und-Co-Gesetz“ durch den Bundestag gepeitscht. In Zukunft sollen Facebook, Twitter und Co. „offenkundig strafbare Inhalte“ binnen 24 Stunden nach Hinweis darauf löschen, weniger Eindeutige mit einer Frist von 7 Tagen. Missachten die Betreiber dies systematisch, sollen Strafen bis zu 50 Millionen Euro fällig werden.

„Damit entscheiden nicht mehr Gerichte über Rechtswidrigkeiten – was in Fragen der Meinungsäußerung manchmal durchaus strittig sein kann, – sondern Wirtschaftsunternehmen. Die Rechtsdurchsetzung wird damit faktisch privatisiert. Vor dem Hintergrund drohender Strafzahlungen wird es künftig zum Prinzip „im Zweifel lieber löschen“ statt zu einer gründlichen juristischen Prüfung bei den Unternehmen kommen.“, zeigt sich FDP-Generalsekretärin Jacqueline Krüger überzeugt. Hierüber zu entscheiden, könne manchmal weniger eindeutig sein, als es erscheint.

Besonders problematisch wird die Anwendung des Gesetzes bei Seiten mit Kommentarfunktion: „Mit dem neuen Gesetz entstünde hier eine große rechtliche Unsicherheit. Das Spannungsfeld aus Meinungsfreiheit und Hetze wird so eher verschärft.“, so Krüger weiter. „Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen dort, wo sie die Rechte anderer verletzt. Hetze und das dahinterstehende Gedankengut darf im Zweifel nicht widerspruchslos stehen gelassen werden.“

Die Freiheit, die eigene Meinung zu äußern, sei nicht ohne Grund ein zentrales Recht. „Es ist zu wertvoll, um es mit einem Handstreich der Aufsicht von Wirtschaftsunternehmen zu unterstellen. Und ob dieses Gesetz geeignet ist, einen Beitrag zum Schutz dieses fundamentalen Grundrechts zu leisten, darf bezweifelt werden. Das Gegenteil ist zu befürchten“.

Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden. Die Liberalen fordern die Brandenburger Landesregierung auf, mit Nein zu votieren.


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