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Redmanns Lauschangriff: FDP-Politiker erwägt Verfassungsbeschwerde gegen Überwachungsgesetz

Brandenburgs Innenministerium möchte den Kommunen Medienberichten zufolge erlauben, öffentliche Plätze ohne konkreten Anlass per Video zu überwachen und dabei auch Gespräche aufzuzeichnen. Die Aufnahmen sollen über Wochen auf Vorrat gespeichert werden. Dazu erklärt Matti Karstedt, Generalsekretär der FDP Brandenburg:

„Nach diesem Entwurf darf das Ordnungsamt künftig mithören, was die Leute auf dem Wochenmarkt miteinander reden. Es braucht dafür keinen Richter und keinen Verdacht gegen eine bestimmte Person. Es reicht, dass jemand im Rathaus eine Straftat oder auch nur eine Ordnungswidrigkeit für wahrscheinlich hält. Mit dieser Begründung ließe sich in Brandenburg jede Bushaltestelle verwanzen. Dass die Landesregierung so etwas überhaupt aufschreibt, zeigt, wie weit sie sich vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entfernt hat. Dieses Gesetz darf so niemals kommen.

Die Polizei in Brandenburg ist seit Jahren zu dünn besetzt, und die Landesregierung hat das Problem nicht in den Griff bekommen. Jetzt sollen es die Kommunen richten. Mit Investitionen in Geräte, Software und Personal, für die sie gar kein Geld haben. Den größten Preis zahlen aber die Bürgerinnen und Bürger, und zwar mit ihrer Freiheit. Sie werden gefilmt und belauscht, ohne dass ihnen das mehr Sicherheit bringt. Herr Redmann bekommt die Polizei nicht voll, also sollen die Bürger abgehört werden. Das ist der falsche Weg.

Ministerpräsident Woidke muss den Entwurf stoppen, noch bevor er ins parlamentarische Verfahren geht. Falls er es nicht tut und das Gesetz so in Kraft tritt, werde ich dagegen Verfassungsbeschwerde einlegen. Gespräche auf öffentlichen Plätzen aufzuzeichnen, weil ein Amt eine Ordnungswidrigkeit für möglich hält, verletzt gleich mehrere Grundrechte. Etwa das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wenn die Landesregierung diese Grundrechte nicht ernst nimmt, muss das Verfassungsgericht sie daran erinnern.“


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