Landesregierung verpasst den großen Wurf beim Promotionsrecht für Brandenburgs Fachhochschulen
Heute verleiht Ministerin Schüle den Fachhochschulen des Landes das Promotionsrecht. Mit diesem Schritt folgt nun endlich auch Brandenburg den meisten anderen Bundesländern. Die FDP Brandenburg begrüßt die weitere Stärkung unserer Hochschullandschaft ausdrücklich, kritisiert aber den eingeschlagenen Weg.
Brandenburgs Fachhochschulen brauchen beim Promotionsrecht mehr Eigenverantwortung, jedoch keine neue zentrale Struktur. Das von der Landesregierung gewählte Promotionskolleg bündelt zwar die Forschungsstärke der vergleichsweise kleinen Hochschulen, nimmt ihnen aber zugleich einen Teil ihrer institutionellen Autonomie. Wer unseren Hochschulen wissenschaftliche Qualität zutraut, sollte ihnen auch die Verantwortung für eigene Promotionsverfahren übertragen.
Die Freien Demokraten schlagen einen alternativen Weg vor: Statt eines zentralen Promotionskollegs sollte Brandenburg ein echtes Verbundmodell ermöglichen. Hochschulen könnten ihre Forschungsstärken gemeinsam nachweisen und beispielsweise Graduiertenschulen, Forschungsinfrastruktur und Qualitätssicherung gemeinsam organisieren. Das Promotionsrecht selbst sollte jedoch bei der jeweiligen Hochschule liegen. Wer dauerhaft die wissenschaftlichen Voraussetzungen erfüllt, sollte auch selbstständig promovieren dürfen.
Der hochschulpolitische Sprecher der FDP Brandenburg, Dr. Patrick Arnold, erklärt:
Gemeinsam forschen heißt nicht, gemeinsam verwalten zu müssen. Jede Hochschule sollte für ihre wissenschaftlichen Entscheidungen auch institutionell Verantwortung übernehmen können.
Dr. Patrick Arnold
Dabei geht es ausdrücklich nicht um niedrigere Qualitätsstandards. Im Gegenteil: Ein eigenständiges Promotionsrecht kann an klare Voraussetzungen und regelmäßige externe Evaluationen geknüpft werden. Entscheidend ist, dass Qualitätssicherung nicht mit Zentralisierung verwechselt wird.
Wir wollen keine Promotion zweiter Klasse. Dieses verfestigt schlicht die strikte Trennung zwischen Universitäten und Fachhochschulen, obwohl die Übergange über verschiedene Fachbereiche hinweg in der Realität bereits viel fließender sind. Qualität entsteht durch wissenschaftlichen Wettbewerb, Verantwortung und Transparenz. Die Landesregierung sollte deshalb nachbessern und den Hochschulen einen zweiten Weg eröffnen: eigenständiges Promotionsrecht für forschungsstarke Hochschulen oder Fachbereiche – und gemeinsames Promotionsrecht im Verbund, wenn einzelne Hochschulen die notwendige kritische Masse nur gemeinsam erreichen. So könnte Brandenburg die besondere Größe seiner Hochschulen berücksichtigen, ohne daraus ein Argument für weniger Autonomie zu machen.
Unser klarer Kompass: gemeinsam stärker werden, ohne Autonomie abzugeben. Brandenburg sollte seinen Hochschulen zutrauen, Verantwortung für gute wissenschaftliche Qualität selbst zu übernehmen – begleitet durch regelmäßige externe Evaluation und klare Qualitätsstandards.
Dr. Patrick Arnold
