FDP Brandenburg

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Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschaftssteuer gegen eine Steuererhöhung durch die Hintertür

Zur Ankündigung der bayrischen Staatsregierung einer Klage zur Erbschaftssteuer vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt der Landesvorsitzende der FDP Brandenburg, Zyon Braun: 

Die Länder dürfen sich nicht an den steigenden Immobilienpreisen bereichern und müssen sich ohne ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Bundesrat einigen. Brandenburg muss jetzt die Initiative ergreifen und die Vorschläge des Bundes aufgreifen. Wenn die Landesregierung nicht handelt, erhöht sie die Steuern durch die Hintertür und greift Erben schon bei kleinen und mittleren Immobilien tiefer in die Tasche. Angesichts der Entwicklung der Immobilienpreise in den letzten Jahren fordern wir eine Erhöhung der Freibeträge um 25 % und zukünftig einen automatischen Inflationsausgleich, um einer Mehrbelastung entgegenzutreten. Wohneigentum wird oft über Generationen hinweg aufgebaut und erhalten. Familien investieren ihr bereits versteuertes Vermögen, um für den eigenen Ruhestand oder nachfolgenden Generationen Vorsorge zu treffen. Die Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschaftssteuer sind auch eine Frage von Fairness und Respekt vor dem Eigentum von Familien.

Zyon Braun

Hintergrund: 

Wer eine Immobilie erbt, muss seit 2023 mit einer höheren Steuerbelastung rechnen. Grund dafür ist aber nicht der Steuersatz, sondern ein neues Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien, das auf Verlangen des Bundesverfassungsgerichts unter der Federführung des damaligen CSU-Ministers Horst Seehofer eingeführt wurde. Finanzminister Christian Lindner hat sich deshalb für höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer ausgesprochen. Die Ampel-Koalition hat bereits angekündigt, eine Initiative der Länder zu unterstützen. Die Höhe der Freibeträge wurden zuletzt 2009 festgesetzt. 


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