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Woidke muss Tagebaurestbetrieb bis Ende 2023 per Erlass gestatten

Zur heutigen Aktuellen Stunde des Landtages „Für eine unabhängige, klimagerechte und soziale Energieversorgung in Brandenburg – 100% Erneuerbare Energien“ erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der FDP Brandenburg, Amid Jabbour:

Ausgerechnet in Zeiten explodierender Gaspreise wegen des Krieges in der Ukraine ordnet das Verwaltungsgericht Cottbus als Reaktion auf das Versagen der Landesregierung das Ende für den Tagebau in Jänschwalde an. Damit stehen im laufenden Jahr bis zu 5 Milliarden kWh zur Disposition und die Umweltauswirkungen sind verheerend. Die Landesregierung als Genehmigungsbehörde und die Umwelthilfe als Kläger tragen die Verantwortung dafür, dass weiterhin in den Wasserhaushalt eingegriffen wird, ohne dass in Jänschwalde Braunkohle abgebaut wird. Das notwendige neue Antragsverfahren würde mehrere Jahre dauern. Das belastet die Preise massiv und gefährdet die Versorgungssicherheit. Der Ursprung der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Cottbus ist ein Verfahrensfehler des Landesbergamtes. Die Landesregierung trägt die Verantwortung für das Desaster in Jänschwalde.

Im Landtag diskutieren die Vertreter der Landesregierung auf Antrag der Grünen aber nicht etwa kurzfristige Maßnahmen zur Lösung der Probleme rund um Jänschwalde oder zur Schließung der nun drohenden Versorgungslücke und zur Dämpfung der steigenden Energiepreise. Man feiert sich stattdessen lieber für Initiativen der Bundesregierung und setzt auf Maßnahmen, die erst 2035 Wirkung entfalten werden. Doch die Energiekrise trifft die Menschen jetzt. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger haben Anspruch darauf, dass die Landesregierung alles dafür tut, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Wir fordern deshalb Ministerpräsident Woidke auf, endlich zu handeln und den Tagebaurestbetrieb bis Ende 2023 per Erlass zu gestatten.

Amid Jabbour


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