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Verfassungsbeschwerde gegen die sog. Bundesnotbremse

Die FDP-Bundestagsfraktion reicht Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz ein. Die Brandenburger Bundestagsabgeordnete und Landesvorsitzende der Freien Demokraten Linda Teuteberg MdB erklärt:

„Wir dürfen die Grundrechte nicht mit den Vertretern des Abstrusen allein lassen. Sie brauchen gerade jetzt kluge Anwälte und diese Verantwortung nehmen wir Freien Demokraten wahr. Letzte Woche haben wir es angekündigt, gestern haben wir sie beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht: Unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz. Zwar hat die Große Koalition das Gesetz in der letzten Woche noch einmal überarbeitet, doch schwere Bedenken bleiben. Noch immer werden die Maßnahmen allein an die Sieben-Tage-Inzidenz geknüpft und nicht an einen aussagekräftigeren Kriterien-Mix. Gleichzeitig sind neue Verschärfungen vorgesehen, etwa bei Schulen. Dabei ist nicht klar, welche wissenschaftlichen Anknüpfungspunkt es für den neu festgelegten Inzidenzwert von 165 gibt, ab dem Schulen geschlossen werden sollen. Vor allem jedoch die Ausgangssperren sind untauglich und unverhältnismäßig. Deshalb habe ich gemeinsam mit allen Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Vier Änderungsanträge hatte die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag zum Infektionsschutzgesetz gestellt:
Ausnahmen für (1) Geimpfte und (2) Modellprojekte, (3) eine Ergänzung des Kriteriums Inzidenzzahl um weitere Faktoren sowie (4) ein Verzicht auf die verfassungsrechtlich zweifelhaften Ausgangssperren. Nachdem diese Vorschläge abgelehnt wurden, haben wir das Gesetz abgelehnt und lassen es mit Blick auf die enthaltenen Ausgangssperren vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen.

Unabhängig davon gilt: Zur Bekämpfung der dritten Corona-Welle bedarf es keiner Bundesnotbremse. Die Länder können zu Recht strenge Maßnahmen erlassen. Ein Bundesgesetz kann Verlässlichkeit und Rechtssicherheit bringen – wenn es allerdings mehr Unklarheit und Rechtsunsicherheit bringt, muss man es ablehnen und gerichtlich überprüfen lassen. Der Unterschied zwischen entschlossener und kluger Pandemiebekämpfung einerseits und einer schleichenden Gewöhnung an das Übermaß andererseits muss deutlich gemacht werden. Gerade weil die Lage ernst ist, muss das notwendige Handeln gleichermaßen schnell, wirksam und rechtssicher sein.“

Downloads zur Verfassungsbeschwerde finden Sie unter: https://www.fdpbt.de/pk.


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