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Ehrendes Gedenken an Michael Gartenschläger

Anlässlich des 45. Jahrestages der Ermordung des Fluchthelfers und politischen Häftlings der DDR Michael Gartenschläger erklärt Linda Teuteberg MdB, Vorsitzende der FDP Brandenburg:

„Vor 45 Jahren, am 30. April 1976, wurde Michael Gartenschläger an der innerdeutschen Grenze durch ein Spezialkommando des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR kaltblütig erschossen. Er versuchte wiederholt, eine Selbstschussanlage zu demontieren und damit die Lügen des SED-Regimes zu entlarven, das die Existenz der Selbstschussanlagen bestritt. Für die Wahrheit bezahlte er mit seinem Leben.

Michael Gartenschläger lehnte sich schon als Jugendlicher gegen die SED-Diktatur auf und erhielt dafür eine lebenslängliche Haftstrafe. Nach seinem Freikauf durch die Bundesrepublik verhalf er mit zahlreichen Aktionen Menschen zur Flucht aus der DDR in die Bundesrepublik. Zehn Jahre Zuchthaus hatten ihn nicht brechen können. Mut und der unbedingte Wille zur Freiheit zeichneten ihn aus.

Michael Gartenschläger hat nicht nur selbstlos Menschen geholfen. Er hat auch der Aufklärung über das mörderische Grenzregime der DDR zum Durchbruch verholfen und die Beweise öffentlich gemacht. Ihm gebührt deshalb ein ehrendes Gedenken.

Das SED-Regime versagte ihm selbst eine Grabstelle und wollte Menschen wie ihn vergessen machen. Das 1961 durch die DDR-Justiz gegen Michael Gartenschläger ergangene Urteil wurde 1992 nach einem Rehabilitierungsantrag seiner Schwester durch das Landgericht Frankfurt (Oder) in weiten Teilen aufgehoben. Es ist überfällig, dieses mutigen Brandenburgers endlich auch öffentlich zu gedenken.

Vor fünfzehn Jahren scheiterte in der Stadtverordnetenversammlung seiner Geburtsstadt Strausberg der Antrag, eine Straße nach ihm zu benennen, an den Stimmen von PDS und SPD. Es ist an der Zeit, dieses blamable Votum durch eine neue Entscheidung zu korrigieren und Michael Gartenschläger die Anerkennung zu bekunden, die er verdient.“


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