FDP Brandenburg

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Die Schuldenbremse ist ein Gebot der Generationengerechtigkeit

Potsdam, 25.10.2020

Zu den jüngst geäußerten Bedenken des Landesrechnungshofes Brandenburg gegen den vorgelegten Haushaltsentwurf 2021 erklärt die Landesvorsitzende der FDP Brandenburg LINDA TEUTEBERG MdB:

„Die rot-schwarz-grüne Landesregierung sollte die Bedenken des
Landesrechnungshofes nicht in den Wind schlagen. Insbesondere die deutliche Kritik an dem Bestreben der Landesregierung, die coronabedingte Notlage schon heute bis Ende 2023 festzustellen, darf nicht auf taube Ohren stoßen. Angesichts der aktuellen Niederlage vor dem Landesverfassungsgericht sollte die Landesregierung hellhörig werden, wenn der Landesrechnungshof von einem „verfassungsrechtlich höchst problematischen“ Vorstoß spricht.

Die Brandenburger FDP fordert die rot-schwarz-grüne Parlamentsmehrheit auf, die Pläne ihrer Landesregierung umgehend zu stoppen und dafür Sorge zu tragen, dass die Feststellung einer etwaig fortbestehenden Notlage eines jährlich neuen Landtagsbeschlusses bedarf. Im Hinblick auf die Handlungs- und Gestaltungsspielräume nachfolgender Generationen und künftiger Landtage muss die Anwendung der in der Landesverfassung verankerten Schuldenbremse eine hohe Priorität genießen. Die Schuldenbremse ist kein Schönwetter-Accessoire, sondern ein in der Verfassung verankertes Gebot der
Generationengerechtigkeit.“


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