FDP Brandenburg

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Der Zweck heiligt nicht die Mittel

Potsdam, 23.10.2020

Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg, das vom Landtag Brandenburg beschlossene Paritätsgesetz als verfassungswidrig einzustufen, erklärt die Landesvorsitzende der FDP Brandenburg LINDA TEUTEBERG MdB:

„Die Freien Demokraten sehen sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Wir haben frühzeitig auf die Verfassungswidrigkeit des von der rot-rot-grünen Parlamentsmehrheit auf den Weg gebrachten Paritätsgesetzes hingewiesen. Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Das Wahlrecht soll nur regeln, wie gewählt werden soll, und nicht, welche Ergebnisse dabei herauskommen müssten. Die Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl sind zwei wesentliche, strikt zu gewährleistende Wahlrechtsgrundsätze. Der durch das Paritätsgesetz vorgesehene massive Eingriff ist nicht zu rechtfertigen.

Mehr Frauen in der Politik würden dem Land guttun und dieses Ziel ist viele Anstrengungen wert. Jede Partei ist gut beraten, das Potential von Frauen zur Entfaltung zu bringen. Und jede politisch interessierte Brandenburgerin ist herzlich eingeladen, sich in einer politischen Partei zu engagieren.“


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