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Frauenförderung gelingt nicht durch Geschlechterdiskriminierung!

Zu dem von den Landtagsfraktionen von SPD, LINKE und Grünen geplanten Paritätsgesetz für Wahllisten erklärt die Generalsekretärin der FDP Brandenburg, Jacqueline Krüger:

„Rot-Rot-Grün in Brandenburg lässt sich vom Berliner Aktionismus in Sachen Frauentag anstecken. Leider vergessen die Fraktionen hierbei, dass Frauenförderung mit der Brechstange weder rechtlich durchsetzbar ist, noch nachhaltig wirkt. Wer meint, ein Geschlecht zu fördern, indem ein anderes diskriminiert wird, findet sich nicht zu gleichen Teilen im Parlament wieder, sondern vor dem Verfassungsgericht. Und dies ist dem Anliegen der Frauen alles andere als dienlich.

Sicher ist es bedauerlich, dass Wirtschaftsvorstände und politische Gremien im Land deutlich männerdominiert sind. Ich bezweifle jedoch, dass eine Quote etwas an den Gründen ändert, die zur Unterrepräsentanz von Frauen führen. Statt einer Festlegung bestimmter Frauenanteile müssen die Parteien selbstkritisch die eigenen Strukturen überdenken. Denn wer Abends nicht zum Stammtisch kommen kann oder will, braucht digitale und dezentrale Möglichkeiten der Beteiligung. An diesen fehlt es derzeit jedoch häufig.“

Hintergrund:

Nach einer Bewertung des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtags Brandenburg verstößt ein entsprechendes Gesetz gegen das Verbot der Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts (Art. 12 Abs. 2 Landesverfassung) sowie gegen die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl (Art. 22 Abs. 3 Landesverfassung) und das Demokratieprinzip (Art. 2 Abs. 1 und 2 Landesverfassung).


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