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FDP steht an der Seite der Altanschließer

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Brandenburger Altanschließer nicht entschädigt werden. Der FDP-Spitzenkandidat zur Landtagswahl, Hans-Peter Goetz, dazu:

„Der Bundesgerichtshof setzt sich mit seinem Urteil in Widerspruch zum Bundesverfassungsgericht. Dieses hat schon 2015 geurteilt, dass die rückwirkend erhobenen Beiträge für bereits vor dem Jahr 2000 angelegte Kanalanschlüsse rechtswidrig waren.

Die Altanschließer müssen daher nun weiterstreiten. Das Land muss die finanziellen Schäden ausgleichen, die durch das verfassungswidrige Kommunalabgabengesetz, das von der rot-schwarzen Regierung 2004 initiiert und weiterhin von der rot-roten Regierung getragen wird, entstanden sind. Die FDP steht dabei unverändert an der Seite der Altanschließer.

Der Pfusch am Kommunalabgabengesetz muss endlich beseitigt werden. Nur so kann das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Politik und Behörden wiederhergestellt werden. Wir brauchen zudem in Brandenburg Musterfeststellungsklagen im Kommunalrecht und eine Modernisierung des Staatshaftungsgesetzes, damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Ansprüche zukünftig leichter geltend machen können. Es kann nicht sein, dass die Landesregierung verfassungswidrig handelt und die Bürger infolgedessen im Einzelkampf durch die Instanzen ziehen müssen.“


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