FDP Brandenburg

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Den Wolf bundesweit ins Jagdrecht aufnehmen!

Mehr Akzeptanz durch bessere Prävention und Schadensregulierung 

Die FDP-Bundestagsfraktion hat in der heutigen Plenarsitzung die Aufnahme des Wolfes als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz sowie in die FFH-Richtlinie gefordert. Ein richtiger Schritt, von dem auch das Land Brandenburg profitieren würde: „Die Wiederansiedlung des Wolfes war politisch erwünscht und wird erfolgreich praktiziert. Nun gilt es, einzelne Stellschrauben nachzuziehen, sowohl bei finanziellen Aspekten als auch beim Management und der Beobachtung der Wölfe.“, unterstreicht FDP-Generalsekretärin Jacqueline Krüger.

Die Liberale betont, dass mit der Aufnahme ins Jagdrecht kein genereller Abschuss einhergeht: „Es müssen Regeln für den Bestand des Wolfes und die Jagdzeiten aufgestellt werden. Jagen war und ist kein Selbstzweck, sondern ein Mittel, um eine Population sinnvoll zu regulieren und nicht, um sie zu vernichten.“, so Krüger.

Sie begrüßt auch die weiteren Forderungen der FDP-Bundestagsfraktion nach einem bundeseinheitlichen Wolfsmanagement und -Monitoring sowie die Bereitstellung ausreichender Mittel für die Prävention und Schadensregulierung: „Die Debatte zum Wolf in Brandenburg hängt maßgeblich von der Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung und insbesondere der Landnutzer ab. Prävention und Schadensausgleich sind hierfür zwei unverzichtbare Bausteine und zwar nicht nur für die Halter im Haupt-, sondern auch im Nebenerwerb.“


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