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Wechselmodell stärkt Rechte der Kinder auf beide Eltern!

Die FDP Brandenburg unterstützt die zügige Einführung des Wechselmodells, auch bekannt als Doppelresidenz, als rechtlich verankertes Modell beim Umgang getrennt lebender Eltern mit ihrem gemeinsamen Kind. Einen entsprechenden Antrag hat die FDP-Bundestagsfraktion am heutigen Donnerstag ins Parlament eingebracht. Er wurde in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz verwiesen. „Diese Initiative leitet einen Paradigmenwechsel im Familienrecht ein. Das Wechselmodell stellt das Recht des Kindes auf beide Eltern in den Vordergrund und gibt diesem Recht endlich einen juristischen Anker.“, unterstreicht Jacqueline Krüger die Vorteile der Regelung.

Hintergrund der Forderung ist die gegenwärtig fehlende Berücksichtigung der Interessen des Kindes nach einer Trennung der Eltern: Scheitert eine Liebesbeziehung, aus der Kinder hervorgegangen sind, sieht die aktuelle Rechtslage als regelmäßige Antwort das Residenzmodell bei einem Elternteil vor. Hierunter leidet nicht selten die Beziehung zum anderen Elternteil. „Obwohl sie keinerlei Einfluss auf das Beziehungsaus hatten, sind es die Kleinsten, die die Folgen der Trennung ihrer Eltern in der letzten Konsequenz tragen müssen. Im ungünstigsten Fall verlieren die Kinder den Kontakt zu einem Elternteil, was ihrer Entwicklung schaden kann. Kinder haben aber ein Recht auf beide Eltern.“, erläutert Jacqueline Krüger.

Eine solch grundsätzliche Entscheidung muss nach Ansicht der Liberalen an bestimmte grundsätzliche Bedingungen geknüpft und jede Betreuungsregel muss individuell vereinbart werden. Wichtig aber: im Zentrum stünde das Interesse des Kindes, das sein Recht auf Zugang zu beiden Eltern auch gerichtlich durchsetzen können muss. Notwendig wäre zudem, die Zahlung familienpolitischer Leistungen und Steuern samt Freibeträgen neu zu justieren.

Die Doppelresidenz ist in zahlreichen Europäischen Staaten möglich und wird in einigen Staaten sowohl in Europa als auch in Australien und in etlichen Bundesstaaten der USA präferiert und spiegelt sich auch in der UN-Kinderrechtskonvention wieder.


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