FDP Brandenburg

Mitteilungen

Brückeninfrastruktur in Brandenburg: Land und Bund riskieren Verkehrssicherheit!

Brückensanierung, Copyr.: Linda Teuteberg

Im gesamten Land Brandenburg gilt der Zustand von 48 Brücken an Bundesstraßen oder -Autobahnen als „nicht ausreichend“ (37) oder „ungenügend“ (11). Für lediglich 41 der Bauwerke sind aktuell Erhaltungsmaßnahmen geplant. „Das ist in Anbetracht der langwierigen Planungsverfahren für die Brückensanierung keine gute Perspektive, um die Anzahl der dringend sanierungsbedürftigen Brücken in den Griff zu bekommen“, sagt unsere Bundestagsabgeordnete Linda Teuteberg, die eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung gestellt hatte.

In der Kategorie „nicht ausreichend“ ist eine „Instandsetzungsmaßnahme in näherer Zukunft zu planen“. In der schlechtesten Kategorie „ungenügend“ ist laut Definition der Bundesregierung, „die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben“. In letzterer Kategorie befinden sich in Brandenburg aktuell elf Brücken. „Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer muss für die Landesregierung höchste Priorität haben, diese elf Brücken daher prioritär saniert werden.“, fordert Teuteberg.

Die Verantwortung liegt dabei nicht allein beim Bund. Für die geplanten Erhaltungsmaßnahmen werden aktuell 106,4 Millionen Euro veranschlagt. In den Jahren von 2000 bis 2017 wurden von 1,555 Milliarden Euro Bundesmittel für die Umsetzung durch das Land lediglich 1,454 Milliarden Euro abgerufen. Die Differenz liegt bei 101 Millionen Euro, die für die Erhaltung der Brücken in Brandenburg verfügbar gewesen wären. Seit 2009 sind zudem die jährlichen Ausgaben des Landes von 32,5 Millionen Euro um ca. 60 Prozent auf zuletzt 9,5 Millionen Euro im Jahr 2017 zurückgegangen. „Wären die Bundesmittel in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgerufen worden, wäre der ausstehende Sanierungsaufwand nun deutlich geringer“, so Teuteberg. Die Landesregierung handelt kurzsichtig, verfügbare Mittel von mehr als 100 Millionen Euro unberührt zu lassen.“

Nach aktuellen Planungen werden die endgültigen Erhaltungsmaßnahmen an mindestens vier Brücken mit dem Zustand „nicht ausreichend“ oder „ungenügend“ bis über das Jahr 2031 hinaus andauern. An weiteren knapp 10 Prozent der Brücken werden die endgültigen Erhaltungsmaßnahmen erst in den Jahren von 2026 bis 2030 stattfinden. „Gegen Planungshorizonte von über 13 Jahren bei dringend sanierungsbedürftigen Brücken müssen sich Landes- und Bundesregierung schnellstmöglich ein tragfähiges Konzept einfallen lassen.“, so Teuteberg weiter.


Spenden

Ihre Spende zählt: Für Fortschritt, Freiheit und faire Spielregeln