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Brandenburger Verweigerungshaltung bei digitaler Infrastruktur geht zu Lasten der Schulen

Mit Unverständnis reagiert der FDP-Bundestagsabgeordnete Prof. Martin Neumann auf die Ankündigung der Bundesländer, darunter auch Brandenburg, die geplante Änderung des Grundgesetzes zur Aufhebung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern im Bundesrat vorerst abzulehnen. „Die Länder überspannen den Bogen, wenn sie ein wichtiges Vorhaben wie die Digitalisierung der Schulen ihren zweifelhaften Finanzinteressen unterordnen. Politische Auseinandersetzungen auf dem Rücken der Schüler sind unverhältnismäßig und fügen dem Ansehen des Bildungsföderalismus Schaden zu. Statt Blockade erwarte ich konstruktive Vorschläge von Ministerpräsident Dietmar Woidke und seinem Kabinett. Bildung ist Ländersache. Dass der Bund sie nun finanziell unterstützt, ist eine Folge der Defizite in der Bildungspolitik der Länder, die bei der Digitalisierung im internationalen Vergleich hinterherhinken.“

Hintergrund

Der Deutsche Bundestag hat am 29.11. den Weg frei gemacht für eine Änderung des Grundgesetzes und die Abschaffung des Kooperationsverbots, unter anderem in der Bildung. Bis zum Jahr 2022 sollen die Länder fünf Mrd. Euro für den Aufbau einer digitalen Infrastruktur in den Schulen erhalten. Um die Bundesmittel zu erhalten, verlangt der Bund bei künftigen Bundesinvestitionen in den Ländern von diesen einen Kofinanzierungsanteil in Höhe von 50%. Letzteres lehnen die Länder mit Verweis auf ihre Bildungshoheit ab. Der Digital-Pakt soll am 14.12. vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss überwiesen werden.


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