NetzDG – ein Kommentar
Zum heute verabschiedeten Netzwerkdurchsetzungsgesetz finden Sie an dieser Stelle einen Kommentar der FDP-Generalsekretärin Jacqueline Krüger:
Die Idee klingt verlockend: Meinungsfreiheit schützen, indem man Betreiber eine Art Selbsthygiene in Sachen Hasskommentaren auferlegt. Gleich nach dem Beschluss für die Öffnung der Ehe hat Justizminister Heiko Maas sein „Facebook-und-Co-Gesetz“ durch das Parlament gepeitscht. Worum geht es überhaupt? In Zukunft sollen Facebook, Twitter und Co. „offenkundig strafbare Inhalte“ binnen 24 Stunden nach Hinweis darauf löschen, weniger Eindeutige mit einer Frist von 7 Tagen. Missachten die Betreiber dies systematisch, sollen Strafen bis zu 50 Millionen Euro fällig werden….klingt eigentlich nicht schlimm? Nun, jetzt entscheiden nicht mehr Gerichte über Rechtswidrigkeiten – was in Fragen der Meinungsäußerung manchmal durchaus strittig sein kann, – sondern Wirtschaftsunternehmen. Die Rechtsdurchsetzung wird damit faktisch privatisiert. Vor dem Hintergrund drohender Strafzahlungen wird es künftig zum Prinzip „im Zweifel lieber löschen“ statt zu einer gründlichen juristischen Prüfung bei den Unternehmen kommen.
Richtig ist: Hasskommentare, Hetze und Co muss man nicht dulden – doch letztendlich bietet unser Rechtsstaat Möglichkeiten, dagegen juristisch vorzugehen. Davon abgesehen: das Löschen eines Kommentars führt leider in der Regel nicht dazu, dass das dahinterstehende Gedankengut einfach verschwindet. Und noch eine zentrale Sache fehlt diesem Gesetz: die Möglichkeit, sich als Betroffener zu wehren. Da würde theoretisch dann nur noch eine Klage gegen den Betreiber bleiben. Die Freiheit, die eigene Meinung zu äußern, ist nicht ohne Grund ein zentrales Recht. Es ist zu wertvoll, um es ein mit einem Handstreich der Aufsicht von Wirtschaftsunternehmen zu unterstellen.