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Kita-Finanzierung: Land lässt Kommunen gegen die Wand fahren

Land bleibt klare rechtliche Orientierung schuldig / Defizite bei Kommunalaufsicht

Die nun schon seit Jahren schwelenden Diskussion um die Elternbeiträge zur KiTa-Finanzierung und den hier zugrundeliegenden Beitragssatzungen hat mit den aktuellen Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes und des Amtsgerichtes Rathenow einen neuen, für viele Kommunen negativen Höhepunkt erreicht. Höchst richterlich bestätigt ist nun, was Elternverbände und die Kita-Initative bereits mehrfach anmahnten: die Heranziehung des Kommunalabgabengesetzes für die Beitragssatzung ist unzulässig. Jetzt drohen Rückforderungen überhöht gezahlter Beiträge.

Hierzu Jacqueline Krüger, Generalsekretärin der FDP Brandenburg: „Sicher sind in erster Linie die Kommunen verantwortlich, da sie keine rechtssicheren Beitragssatzungen erlassen haben. Der Verweis vieler Landespolitiker auf die alleinige Verantwortung der Kommunalverwaltungen greift dennoch zu kurz. Wie schon in der Frage der Altanschließer waren Landesregierung und Landtag nicht fähig, klare gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Das Land hat damit die Kommunen sehenden Auges gegen die Wand fahren lassen.“

Der Fall wirft für die FDP daher grundsätzliche Fragen auf: „Ganz augenscheinlich funktioniert einmal mehr die Rechtsaufsicht durch das zuständige Ministerium nicht. Diese Landesregierung reagiert immer erst dann, wenn Gerichte der Gesetzgebung oder die Bürger in Abstimmungen der Regierung die Rote Karte zeigen.“


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