Auf in die zweite Runde: Volksbegehren zum Stopp der Kreisgebietsreform in Brandenburg startet!
Da die erste, erfolgreiche Stufe der Volksgesetzgebung, die Volksinitiative mit 129.464 Unterschriften die Landesregierung nicht zur Aufgabe ihrer Pläne zur Kreisgebietsreform bewegen konnte, startet heute, am 29.8.2017, die zweite Phase – das sogenannte Volksbegehren.
Was muss geschehen?
Sechs Monate haben die Initiatoren des Volksbegehrens Zeit, um mindestens 80.000 Unterschriften zu sammeln. Diese Unterschriften müssen in dieser Phase des Prozesses bei den Abstimmungsbehörden geleistet werden, d.h. bei den Ämtern und amtsfreien Gemeinden in sogenannten amtlichen Eintragungslisten. Dabei kann die Eintragung nur in der Abstimmungsbehörde der Gemeinde vorgenommen werden, in welcher der Hauptwohnsitz liegt. Zudem kann das Volksbegehren auch durch briefliche Eintragung unterstützt werden. Die entsprechenden Eintragungsscheine sind bei der örtlichen Wahlbehörde erhältlich.
Wer kann unterzeichnen?
Abstimmungsberechtigt ist wer:
- das 16. Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens einem Monat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Brandenburg hat.
Schicken wir die Landesregierung mit ihren unausgegorenen Reformplänen zurück an die Schreibtische! Zeichnen Sie mit und unterstützen Sie das Volksbegehren zum Stopp der Kreisgebietsreform – Sie können auch bequem online die Briefwahl beantragen!